Der Investitionsbooster für E-Autos: Jetzt Förderung sichern!
Sie planen die Anschaffung von E-Fahrzeugen für Ihr Unternehmen oder Ihre Flotte? Dann ist jetzt der ideale Zeitpunkt: Mit dem Investitionsbooster profitieren Sie von attraktiven staatlichen Zuschüssen, die den Einstieg in die Elektromobilität wirtschaftlich besonders attraktiv machen. Ob Pkw oder Nutzfahrzeug – die Förderung unterstützt Sie dabei, Ihre Mobilität nachhaltig, effizient und zukunftssicher zu gestalten. Und das Beste: Die Förderung gilt sowohl für Neu- als auch Gebrauchtwagen.
Nutzen Sie die Chance, Ihr Unternehmen modern und umweltfreundlich aufzustellen – mit staatlicher Unterstützung und kompetenter Beratung.
Jetzt informieren, Förderung sichern und elektrisch durchstarten!
FAQ: Investitionsbooster
Der Investitionsbooster ist eine neue steuerliche Maßnahme der Bundesregierung. Unternehmen, die ein rein elektrisches Fahrzeug anschaffen, profitieren von 75 % Sonderabschreibung im ersten Jahr. Ziel ist es, Investitionen in klimafreundliche Mobilität zu beschleunigen. Außerdem wurde die Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25 % Versteuerung auf 100.000 € angehoben. Dies schafft mehr Spielraum bei der Fahrzeugwahl und eröffnet neue Möglichkeiten für Ihre Unternehmensflotte. Hochpreisige Modelle wie beispielsweise der Audi Q8 e-tron kommen somit ebenfalls als Firmenwagen in Frage.
Förderfähig sind ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge (batterieelektrische Fahrzeuge, keine Plug-in-Hybride oder Verbrenner) mit einem maximalen Bruttolistenpreis von 100.000 Euro. Das Fahrzeug muss im Betriebsvermögen gehalten und überwiegend betrieblich genutzt werden.
Außerdem gilt die Förderung sowohl für Neu- als auch Gebrauchtwagen.
Nein. Die Sonderabschreibung ist auf selbst angeschaffte Fahrzeuge beschränkt. Fahrzeuge, die geleast oder zur Nutzung überlassen werden (z. B. per Mietmodell), sind nicht förderfähig.
Sie profitieren von einer spürbaren Steuerersparnis bereits im ersten Jahr, verbessern Ihre Liquidität und investieren gleichzeitig in moderne, nachhaltige Mobilität. Zudem stärken Sie Ihre Umweltbilanz und Ihr Image. Wenn Sie jetzt investieren, profitieren Sie doppelt: Zum einen durch finanzielle staatliche Förderung und zum anderen durch zukunftssichere Technologie.
Die degressive Abschreibung bietet einen besonderen Vorteil bei der Anschaffung beweglicher und abnutzbarer Wirtschaftsgüter wie Fahrzeuge, Maschinen oder IT-Equipment. Durch die schnellere Abschreibung der Investitionskosten lässt sich die Liquidität Ihres Unternehmens während der Investitionsphase deutlich stärken.
| Jahr | Abschreibungssatz | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|
| 1. Jahr | 75 % | Anschaffungskosten |
| 2. Jahr | 10 % | ursprüngliche Anschaffungskosten |
| 3. Jahr | 5 % | ursprüngliche Anschaffungskosten |
| 4. Jahr | 5 % | ursprüngliche Anschaffungskosten |
| 5. Jahr | 3 % | ursprüngliche Anschaffungskosten |
| 6. Jahr | 2 % | ursprüngliche Anschaffungskosten |
| Gesamt: | 100 % | — |
Mit dem Verkauf endet auch die Abschreibungsreihe. Unter Umständen wird ein Restbuchwert wirksam.
Eine Kombination verschiedener Förderungen ist grundsätzlich möglich, solange keine Doppelförderung vorliegt.
Sie benötigen den Anschaffungsnachweis, den Nutzungsnachweis im Unternehmen sowie ggf. den technischen Nachweis der Elektrofahrzeugeigenschaft.
Förderfähige Neuwagen:
Förderfähige Gebrauchtwagen:
Sie benötigen mehr Informationen oder eine Beratung?
Sprechen Sie uns an!