Förderung für E-Autos und Plug-in-Hybride: Jetzt Förderung sichern!
Sie denken über den Kauf oder das Leasing eines neuen Elektroautos nach? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt!
Die Bundesregierung hat 2026 erneut eine staatliche Förderung für den Kauf und das Leasing von neuen Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen eingeführt.
Besonders Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren von den neuen, sozial gestaffelten Förderkonditionen. Gewerbekunden können vom staatlichen Investitionsbooster für elektrisch betriebene Fahrzeuge profitieren.
Nutzen Sie die Chance, nachhaltig und zukunftssicher mobil zu sein, laufende Kosten zu senken und gleichzeitig von staatlicher Unterstützung zu profitieren.
Jetzt informieren, Förderung sichern und elektrisch durchstarten!
FAQ: zur E-Auto-Förderung
Die Bundesregierung hat 2026 ein neues Förderprogramm beschlossen um den Umstieg auf Elektromobilität zu erleichtern. Ziel ist es, insbesondere Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektrofahrzeugs zu unterstützen.
Die Förderung ist auf klimapolitische, soziale und wirtschaftliche Ziele ausgerichtet und wird vom Bundesumweltministerium umgesetzt.
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die ein neues Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug kaufen oder leasen und erstmals in Deutschland zulassen.
Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 80.000 €. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 5.000 € je Kind (bis zu zwei Kinder). Bei Haushalten mit zwei oder mehr Kindern liegt sie bei maximal 90.000 €.
Maßgeblich ist der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide. Bei Paaren wird das Einkommen beider Partner zusammengerechnet. Auch Rentnerinnen und Rentner können die Förderung beantragen.
Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden.
Gefördert wird ausschließlich der Kauf oder das Leasing von Neuwagen. Förderfähig sind neue Fahrzeuge der Klasse M1, die erstmals in Deutschland zugelassen werden und über einen reinen Elektroantrieb, einen Elektroantrieb mit Range-Extender oder einen Plug-in-Hybridantrieb verfügen, sofern die Erstzulassung nach dem 01. Januar 2026 erfolgt.
Für Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid gelten zusätzliche klimaschutzrelevante Anforderungen. Ob künftig auch Brennstoffzellenfahrzeuge in die Förderung aufgenommen werden, wird derzeit noch geprüft.
Für reine Elektroautos beträgt die Basisförderung 3.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Elektrofahrzeuge mit Range-Extender 1.500 Euro.
Familien erhalten zusätzliche Unterstützung von 500 Euro pro Kind, für maximal zwei Kinder (also bis zu 1.000 Euro). Darüber hinaus greift eine soziale Staffelung: Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro erhöht sich die Förderung um 1.000 Euro, bei unter 45.000 Euro um weitere 1.000 Euro.
Anträge können voraussichtlich ab Mai 2026 online gestellt werden, und die Förderung kann rückwirkend für bereits zugelassene Neuwagen beantragt werden. Wichtig ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1. Januar 2026.
Die E-Auto-Förderungsprämie richtet sich an Privatpersonen und gilt nicht für Gewerbekunden. Unternehmen können jedoch vom staatlichen Investitionsbooster für elektrisch betriebene Fahrzeuge profitieren, der Investitionen in Elektromobilität steuerlich unterstützt.
Die Beantragung der staatlichen Förderung für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge erfolgt eigenverantwortlich durch den Kunden.
Wir übernehmen keine Beratung, Prüfung oder Beantragung staatlicher Förderprogramme und können keinen Anspruch auf Förderfähigkeit oder Auszahlung garantieren.
Förderfähige Elektro Neuwagen:
Förderfähige Hybrid Neuwagen:
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