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WLTP - Der neue Standard für Verbrauchsmessung Header

Hülpert erklärt: WLTP

Der neue Standard für Verbrauchsmessung

Für realistische Kraftstoffangaben und mehr Transparenz

Wenn Verbraucher bisher ein Neufahrzeug erworben haben, kam es mitunter zu Abweichungen zwischen den von Herstellern angegebenen Verbrauchsdaten und den tatsächlich erreichten Kraftstoffverbräuchen. Damit Sie in Zukunft besser informiert sind, haben wir von  der Hülpert Gruppe es uns als Ziel gesetzt, unsere Kunden über die neuen Messtechniken aufzuklären.

I. Was ist WLTP überhaupt?

Hinter WLTP verbirgt sich das "Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure", welches ein Prüf- und Messverfahren zur Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs und der Abgasemmissionen von Kraftfahrzeugen ist. Seit dem 1. September 2017 werden Krafstoffverbrauchswerte für neue auf dem Markt einzuführende Fahrzeuge nach dem WLTP Verfahren ermittelt. Bis zum 1. September 2018 müssen alle Neufahrzeuge nach dem WLTP-Verfahren geprüft und homologiert sein.

Durch das neue Messverfahren können alle für die Zulassung des Fahrzeugs, aber auch die für den Verbraucher entscheidenen Verbrauchs-und Emissionsdaten transparenter abgebildet werden. Dieses basiert auf weltweit gesammelten Fahrdaten und deckt alltägliche Fahrsituationen vom Innenstadtverkehr bis zur Autobahnfahrt vollständig ab.

II. Unterschied zur NEFZ-Prüfung

Ein Test auf dem Prüfstand unter definierten Randbedingungen ist oftmals die einzige Möglichkeit, objektive und reproduzierbare Bedingungen herzustellen, sodass Abgas- und Verbrauchswerte verschiedener Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller miteinander vergleichbar sind. Das bis zum 1. September genutzte Prüfverfahren nennt sich NEFZ. Auch bei diesem Messverfahren wurden sowohl die Kraftstoff- als auch Emissionswerte von Neufahrzeugen gemessen, allerdings kam es bei der täglichen Nutzung der Fahrzeuge zu teilweise signifikanten Abweichungen dieser Werte. Der Grund hierfür ist im Ablauf des Messverfahrens selbst zu finden. 

Bei der Prüfung mittels NEFZ-Verfahren wurden die zu prüfenden Fahrzeuge auf einem Prüfstand in einer Prüfkammer mit einer Temperatur zwischen 20 - 30°C gemessen. Dabei mussten die Fahrzeuge auf dem Rollenprüfstand in einer Zeit von 20 Minuten eine Fahrtstrecke von 11 Kilometern mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 33 km/h zurücklegen. Die Höchstgeschwindigkeit betrug dabei 120 km/h. Individuelle Ausstattungsvarianten oder die Nutzung von Klimaanlagen wurden nicht berücksichtigt. Während des Messverfahrens durchlaufen die Fahrzeuge einen Zwei-Phasen-Zyklus, welcher eine simulierte Fahrt von 13 Minuten Stadtverkehr und 7 Minuten Überlandverkehr enthält. Die hierbei erzeugten Messwerte liefern zwar objektiv bewertbare Ergebnisse, sind jedoch oftmals fernab eines realistischen Fahrverhaltens.

Im Unterschied hierzu steht das WLTP Prüfverfahren, bei dessen Konzeption nicht nur reine Laborwerte, sondern die Auswertung von weltweit gesammelten Daten eine wichtige Rolle spielt. Durch diese Datensätze ist es möglich, alltägliche Fahrsituationen auf dem Prüfstand besser zu simulieren, sogar unter der Einbeziehung von unterschiedlichen Ausstattungsvarianten der jeweiligen Fahrzeuge. Insbesondere die für Kraftfahrzeuge relevanten physikalischen Parameter wie Fahrwiderstände, also durch Masse, Luftwiderstand und Rollwiderstand werden von WLTP berücksichtigt. Die verwendeten Messkriterien wurden hierzu angepasst. Somit durchläuft jedes Fahrzeug nun einen veränderten Fahrzyklus von 23 Kilometern in 30 Minuten in einer dauerhaft auf 23°C temperierten Prüfkammer. Die Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt nun 47 km/h bei einer Höchstgeschwindigkeit von über 130 km/h. Die wohl wichtigste Änderung ist aber die Anpassung des Fahrzyklus von zwei auf vier Phasen. Diese simulieren ab nun nicht mehr nur Stadt- und Überlandverkehr, sondern die am häufigsten im Straßenverkehr gefahrenen Geschwindigkeitsbereiche bis 60, 80, 100 und über 130 km/h. Innerhalb dieser Phasen wird immer wieder beschleunigt und gebremst, um ein möglichst realitätsgetreues Fahrverhalten abzubilden.

III. Warum überhaupt WLTP?

Durch das NEFZ-Verfahren erlangte Verbrauchs- und Emissionswerte spiegelten häufig keine realistischen Fahrsituationen wieder. Somit war der tatsächliche Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs abweichend von den Angaben der Autohersteller, sodass das alte Prüfverfahren massiv in die Kritik geraten ist. Das liegt daran, dass der Realverbrauch stark vom individuellen Fahrverhalten und der Fahrzeugausstattung abhängt. WLTP ist ein Prüfverfahren, dass dem Rechnung trägt, indem ein dynamischeres Fahrprofil, das auf statistischen Erhebungen und der Auswertung durchschnittlicher Nutzerprofile basierend, zur Messung genutzt wird.

Insgesamt werden eine höhere Beschleunigung, eine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit sowie eine höhere Maximalgeschwindigkeit berücksichtigt. Und anstatt innerstädtischen und außerstädtischen Verkehr kombiniert zu simulieren, wird das Fahrzeug jetzt in vier Phasen unterschiedlicher Geschwindigkeitsbereiche getestet.

Die Einführung des WLTP soll somit die bisherige Lücke zwischen dem gesetzlich ermittelten Normverbrauch und dem individuellen Kraftstoffverbrauch vieler Autofahrer schließen. Obgleich die im WLTP ermittelten Verbrauchswerte realistischer und damit zeitgemäßer sind, sind sie dennoch weiterhin nicht auf jeden Fahrer individuell übertragbar und bleiben weiterhin die Kaufentscheidung der Verbraucher beeinflussende Richtwerte.

IV. Welche Ziele werden mit WLTP verfolgt?

Transparenz: Mit Hilfe von WLTP lässt sich in Zukunft der tatsächliche Alltagsverbrauch eines Kraftfahrzeugs besser abschätzen, weil WLTP ein alltagsnäheres Fahrprofil als der bisherige NEFZ-Standard abbildet. Während die Verbrauchswerte bisher also unter abstrakten Laborbedingungen gemessen wurden, erlaubt das neue Verfahren dank verbesserter Testparameter eine genauere Einschätzung zum tatsächlichen Verbrauch eines Fahrzeugs.

Standards: Eines der Hauptziele des WLTP-Verfahrens ist die einheitliche Bestimmung der Abgasemissionen und des Energieverbrauchs für verschiedene Antriebsarten wie beispielsweise Benzin, Diesel, CNG oder auch Strom. Ein Fahrzeug desselben Typs muss in allen Teilen der Welt bei korrekter Befolgung der Messprozedur mit dem WLTP-Zyklus zu jedem Zeitpunkt reproduzierbare Testergebnis liefern. Aus diesem Grunde werden Kraftstoffverbrauch und Emissionen im Rahmen eines dynamischen Fahrprofils zuverlässig und repräsentativ auf dem Rollenprüfstand ermittelt.

WLTP FAQ - Überblick

WLTP wird in den 28 EU-Ländern sowie in Norwegen, Island, der Schweiz (und Lichtenstein) und den EU-Anwenderstaaten Türkei und Israel eingeführt. In modifizierter Form auch in Japan und für Abgasemissionen in China. Indien und Südkorea planen die Einführung zu einem späteren Zeitpunkt.

Für bereits zugelassene oder sich am Markt befindliche Fahrzeuge ändert sich durch die Umstellung auf WLTP nichts. Generell liegen für Fahrzeuge, die nach dem alten NEFZ-Verfahren typzugelassen wurden keine CO2-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte nach WLTP vor. Für diese Fahrzeuge bleiben die alten NEFZ-Werte maßgeblich.

Die EU-Kommission empfiehlt eine einheitliche Umstellung der Angaben von NEFZ- auf WLTP-Werte zum 1. Januar 2019, jedoch unterliegen die verbindlichen Regelungen über die Verbraucherinformationen der nationalstaatlichen Gesetzgebung. In Deutschland erfolgt die Umstellung der Steuergesetzgebung zum 01.09.2018. Die Ausweisung der Werte vor Kunde ist noch nicht terminiert. Verbindlich bleibt daher zunächst der NEFZ für das Labeling und die Besteuerung der Fahrzeuge.

Um eine unnötige Kundenverwirrung durch Doppelangaben zu NEFZ und WLTP zu vermeiden, sollte nach dem Vorschlag der EU-Kommission der einheitliche Umstieg aller Neufahrzeugen in der Kundenkommunikation und Besteuerung zum 1.1.2019 erfolgen. Im Übergangszeitraum von September 2017 bis voraussichtlich Mitte 2020 ist die Angabe der WLTP-Werte als freiwillige Zusatzinformation erlaubt, jedoch nur mit entsprechend eindeutiger als weitere Verbrauchsangabe, gekennzeichneter Ausweisung. Verbindlich für die Ausweisung im Showroom und die Ermittlung des Energieeffizienzlabels bleibt vorerst der NEFZ. 

Ja. Messungen aus dem geltenden NEFZ werden in der Konformitätserklärung, dem Certificate of Conformity kurz "CoC" erfasst und dem Fahrzeug beigelegt. Das ist zwingend notwendig, denn ohne das CoC können die Behörden keinen Fahrzeugbrief ausstellen, mit dem ein Fahrzeug zugelassen werden kann. Bei Fahrzeugen, die nach dem neuen WLTP geprüft wurden, finden sich zwei verschiedene CO2-Emissions- und Kraftstoffverbrauchswerte im CoC-Papier.

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